Schneeschutzanlagen

[923] Schneeschutzanlagen, Vorrichtungen, namentlich bei Eisenbahnen, um Anhäufungen von Schneemassen auf den Gleisen vorzubeugen. Diese Anhäufungen werden weniger durch senkrecht herabfallenden Schnee als durch das vom Querwinde hervorgerufene Schneetreiben in Gestalt von Schneeverwehungen hervorgebracht und gefährden besonders Bahneinschnitte von geringer und mittlerer Tiefe, während bei größerer Tiefe die breiten Böschungen meist genügenden Platz zur Ablagerung des Schnees bieten. Bei erstern werden deshalb, wenn quer zur Bahn breite, unbewaldete Flächen dem Winde frei liegen, besondere S. erforderlich, deren Wirkung darauf beruht, daß zwischen ihnen und dem Bahngleis der erforderliche Ablagerungsquerschnitt geschaffen wird. Erfahrungsgemäß bildet sich nämlich bei Querwind vor und hinter einer aus dem ebenen Gelände aufragenden Erhöhung ein luftverdünnter Raum, in dem die hinüberstreichende Luft den Schnee zum Teil fallen läßt. Die Erhöhung darf dem Einschnittsrande nicht zu nahe stehen und kann als Schneedamm,-Zaun, durch lebende Hecken oder Mauern gebildet werden. Ost wird auf dem Schneedamm noch ein Zaun errichtet. Die Zäune können fest oder auch zwischen festen Pforten in der Höhe verstellbar sein, sie können aus alten Bahnschwellen, aus Brettern, Flechtwerk (Kokosmatten), Gitterwerk etc. hergestellt werden. Schubert schätzt den nötigen Querschnitt in freiem Vorlande von etwa 0,5 km Breite zu 1–3 qm für je 100 m dieser Vorlandbreite und hat bei größern Vorlandbreiten in einzelnen Fällen langer Dauer des Schneetreibens (bis 3 Tage) Ablagerungsquerschnitte von 19,25, ja 40 qm festgestellt. Auch versetzbare Schneezäune mittels beweglicher Böcke und Schutzflächen sind zur Verwendung gelangt und können bei wechselnder Windrichtung von Nutzen sein, auch können sie zum Teil auf den Schnee gestellt werden, wodurch ihre Wirkung erhöht wird. Bei geringen Einschnittiefen hat man auch breite Ausschachtungen (Schneegräben) vor dem Gleis angelegt und ihre Wirkung durch Hinzufügung des Windhindernisses an der Außenseite erhöht. Anderseits kann die Abflachung der Böschungen bis zu 1: 6 oder 1: 8, wo der Platz nicht zu teuer ist, die Freihaltung der Bahn dadurch herbeiführen, daß der Wind dann allen Schnee über das Gleis mit fortnimmt. Zum Schutz gegen Lawinen dienen längere Überdeckungen der Bahn oder Straße (Schneegalerien) aus Mauerwerk, Holz, Eisengerüsten mit Zinkdach, oder Lawinenleitwerke, die das ganze Bett der Lawine durch Mauerung oder Holzwerk mit Steinfüllung befestigen und durch begrenzende Einfassungen aus gleichem Material die Schneemassen in möglichst schlanker Weise leiten sollen, um sie an bestimmten Stellen mit kurzer Lawinengalerie über oder durch Brücken mit großen hohen Öffnungen unter der Bahn gefahrlos abzuführen. Sicherer legt man, wie an manchen Stellen des Gotthardüberganges, die Bahn mittels kürzerer oder längerer Tunnel so tief in das Innere der Gebirge, daß das Gleis unter der Lawinenrinne bleibt. Anderseits sucht man der Bildung der Lawinen oben im Anbruchgebiet vorzubeugen, und zwar durch Verpfählung der Anbruchflächen, durch Schneefänge aus Holz oder Mauerwerk von geringer Höhe, die an vielen Stellen über- und nebeneinander angelegt werden, auch durch Anpflanzung von Nadelhölzern, um allmählich einen Schutzwald zu erziehen. Den besten Schutz bildet ein dichter Waldstreifen von 12–15 m Breite zu seiten der Bahn, der zugleich auch gegen Feuerzündung der Lokomotivfunken am besten wirkt, wenn er bis auf etwa 1 m an die Bahnkante heranreicht und vorn bis zum Boden dicht gehalten, sonst aber am Boden von trockenem Laub und Holz frei gehalten wird. Vgl. Schubert, Schutz der Eisenbahnen gegen Schneeverwehungen und Lawinen (Leipz. 1903).

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 17. Leipzig 1909, S. 923.
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