Volksheime

[232] Volksheime, Volksklubs und Vereinshäuser, für Männer und Frauen aller Stände, mit Lesezimmern, Bibliotheken, Speise- und Gesellschaftsräumen und Garten, ohne Trink- und Verzehrungszwang. Doch wird auch einfache und billige Verpflegung unter Ausschluß stark alkoholischer Getränke gewährt. Die ersten V. wurden 1888 in Dresden von dem Verein Volkswohl errichtet, und sie haben seitdem in sehr vielen deutschen Städten und auch über Deutschland hinaus Nachahmung gefunden. Organ der V. ist die Monatsschrift »Volksgeselligkeit« (Dresd.). Vgl. Böhmert, Die Reform der Geselligkeit und der Wirtshäuser (Heft 5 der »Volkswohl-Schriften«, Leipz. 1890).

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 20. Leipzig 1909, S. 232.
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