Volkswirtschaftsrat

[245] Volkswirtschaftsrat, ein durch Verordnung vom 17. Nov. 1880 für Preußen geschaffenes, dem ältern französischen Conseil supérieur du commerce et de l'industrie (Oberhandelsrat, volkswirtschaftlicher Senat) teilweise nachgebildetes Kollegium von Sachverständigen und Interessenten, dessen Aufgabe es ist, Entwürfe von Gesetzen und Verordnungen, die wichtigere wirtschaftliche Interessen von Handel, Gewerbe, Land- und Forstwirtschaft berühren, sowie hierauf abzielende Anträge Preußens beim Bundesrat mit beratender Stimme zu begutachten. Der V. besteht aus 75 für je fünf Jahre zu berufenden Mitgliedern, von denen 45 durch die Regierung auf Grund der Präsentation einer doppelten Anzahl durch Wahl der Handelskammern, der Vorstände der kaufmännischen Korporationen und der landwirtschaftlichen Vereine und zwar je 15 Vertreter des Gewerbes, 15 des Handels und 15 der Land- und Forstwirtschaft, außerdem aber nach freier Wahl der Minister noch 30 Mitglieder, unter denen mindestens 15 dem Handwerker- und dem Arbeiterstand angehören, zur Berufung in den V. vorzuschlagen sind. Die Absicht der Regierung, den V. in einen deutschen zu erweitern, scheiterte an dem Widerstand des Reichstags, der die Bewilligung der hierfür erforderlichen Mittel (Diäten) ablehnte. Der V. wurde nur zweimal: im Januar 1881 zur Begutachtung des Unfallversicherungsgesetzes und der Novelle zur Gewerbeordnung, im Dezember 1887 zur Begutachtung des Alters- und Invaliditätsgesetzes, einberufen.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 20. Leipzig 1909, S. 245.
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