Absterben

[57] Absterben, 1) gefühllos werden; so A. der Glieder, eigentlich das Erlöschen der Lebensthätigkeit durch Lähmung od. Entzündung, durch Erschöpfung der Nerven, durch Genuß mancher Gifte, z.B. des Mutterkorns, od. mechanisch durch behinderten Rückfluß des Blutes, z.B. bei Druck auf die Blutgefäße, Krankheiten derselben od. des Herzens. Auch braucht man den Ausdruck bei manchen Zuständen, z.B. Ohnmacht u. Krämpfen, wo Glieder kalt u. bleich werden, od. bei Einwirkung von Kälte, wo das Gefühl erstorben zu sein scheint; vgl. Einschlafen der Glieder; 2) brandig werden; 3) (Forstw.), so v.w. abständig werden, s. Abständer 2); 4) (Chem.), so v.w. Gerinnen.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 1. Altenburg 1857, S. 57.
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