Aquilĭa lex

[636] Aquilĭa lex, römisches Gesetz aus unbekannter Zeit; es verordnete, daß, wenn ein Sklav od. ein vierfüßiges Hausthier getödtet war, der höchste Werth desselben in dem nächsten Jahre ersetzt werden sollte; bei anderen Beschädigungen der höchste Werth in den nächsten 30 Tagen.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 1. Altenburg 1857, S. 636.
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