Aurelia lex

[31] Aurelia lex, 1) vom Consul C. Aurelius Cotta, 75 v. Chr. gemachter Gesetzvorschlag, daß gewesene Volkstribunen auch von anderen Magistratsstellen nicht ausgeschlossen sein sollten; 2) A. judiciaria, vom Prätor Aurelius Cotta 70 v. Chr., daß bei den peinlichen Untersuchungen zu Rom die Richter nicht mehr allein aus den Senatoren od. Rittern, sondern auch aus den plebejischen Tribunen des Ärarium gewählt werden sollten.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 2. Altenburg 1857, S. 31.
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