Bär [2]

[305] Bär (Herald.), der B. kommt als gemeine Figur in Wappen vor u. wird gewöhnlich schwarz u. zum Raub bereit, selten wachsend u. silbern vorgestellt; seine Tatzen (Klauen), vom Körper getrennt, abgeschnitten od. abgerissen, kommen gewöhnlich paarweise, meist schwarz, sowohl im Schilde als auf dem Helme vor, u. sollen große Kraft bedeuten.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 2. Altenburg 1857, S. 305.
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