Chirurgische Operation

[53] Chirurgische Operation, jede kunstmäßige Behandlung eines Verletzten od. Kranken, deren wesentlicher Theil Handverrichtung ist, also auch Anlage von Binden u. dgl.; bes. aber solche, wobei Veränderungen an den äußeren Körper selbst bewirkt werden. I. Eine A) alte Eintheilung derselben ist nach 6 verschiedenen, dadurch beabsichtigten Zwecken: a) Wiedervereinigung getrennter Theile (Synthesis); b) Trennung vereinigter Theile (Diaeresis); c) Herausziehung (Exaeresis); d) Wegnahme überflüssiger Theile (Aphaeresis); e) Widerersetzung verlorener Theile (Prosthesis); f) Gerademachen gekrümmter Theile (Diorthosis). Eine B) andere Eintheilung ist die in a) allgemeine Operationen u. b) besondere, od. in a) blutige u. b) unblutige. Die Lehre ersterer: Akiurgie, die der letzteren: Mechanurgie (s. b.). Noch C) eine Eintheilung ist nach den Hauptkörpertheilen, an denen sie vorzunehmen. Am besten werden die besonderen Operationen mit den Krankheiten selbst, welche eine ch. O. erfordern.; vorgetragen. II. Zur Verrichtung einer jeden Ch-n O. gehören: a) genaue Kenntniß des Verfahrens dabei u., wo nicht an Lebendigen, doch an Leichen erlangte Fertigkeit; b) anatomische Kenntniß des Theiles, an welchem die Operationvorzunehmen ist, bes. zur Würdigung der Gefahren, welchen der Kranke dabei ausgesetzt wird; c) ein zur Operation gehörig vorbereiteter Apparat; d) Vorkehrung beim Eintreten möglicher Störungen der Operation; e) nöthige Assistenz durch gehörig unterrichtete Gehülfen; f) ein der Operation günstiges, bes. hell erleuchtetes Local; g) ruhiger, besonnener Geist des Operateurs, der weder durch die Äußerung der Schmerzen, welche die Operation dem Leidenden verursacht, an gehöriger Verrichtung derselben sich stören, noch durch unerwartete Ereignisse sich außer Fassung bringen läßt; Behendigkeit ohne Übereilung etc. Vor jeder Operation ist zu erwägen, ob die Gefahr der Operation, die gewöhnlich selbst eine neue Verletzung ist, nicht von größerer Erheblichkeit sei, als das Übel, wegen dessen sie unternommen wird; ob dieses nicht ohne solche, vielleicht langsamer, aber sicherer, heilen dürfte; od. ob nicht gerathener sei, daß der Kranke, bes. bei hohem Alter, sich damit vertragen lerne. Ist aber eine Operation einmal für nöthig erachtet, so ist es immer besser, sie zeitig, als erst noch nach weiterem Fortschreiten des Übels vorzunehmen. Durch die Narkotisirung (s.d.) des Patienten wird demselben die Empfindung der Schmerzen während der Operation erspart, s. Chloroformiren. Vgl. Sprengel, Geschichte der wichtigsten chirurgischen Operationen, Halle 1805 u. 1819, 2 Thle.; Schreger, Grundriß der chirurgischen Operation, Nürnb. 1819, 2. Aufl.; Ch. B. Zang, Darstellung blutiger Operationen, Wien 1823, 3 Thle., 3. Aufl.; Ch. Bell, System der operativen Chirurgie, aus dem Englischen von Kosmeli, Berlin 1815; Blasius, Handbuch der Akiurgie, Halle 1830–32, 2 Bde.; Großheim, Lehrbuch der operativen Chirurgie, Berlin 1830–35, 3 Thle.; I. Fr. Dieffenbach, Die operative Chirurgie, Lpz. 1844–1848; Asthley Patson Cooper, Principles and practice of surgery, herausgeg. von Lye, Lond. 1836–43, 3 Bde.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 4. Altenburg 1858, S. 53.
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