Concurrenzausschreiben

[339] Concurrenzausschreiben, die öffentliche Aufforderung einer Behörde od. eines Privatmannes, sich durch Lösung einer festgestellten Aufgabe um den für dieselbe ausgesetzten Preis zu bewerben. Dergleichen C. erfolgen gewöhnlich bei großen öffentlichen Bauten, bei nationalen Denkmälern etc. Man beabsichtigt dabei die Thätigkeit der fleißigsten Talente für den vorgesetzten Zweck wachzurufen, den besten u. seinem Zwecke am meisten entsprechenden Entwurf auszuwählen, um denselben sodann zur Ausführung, bei einerliterarischen Arbeit dieselbe zum Druck zu bringen. Auch wissenschaftliche Anstalten u. Kunstakademien pflegen Concurrenzen zur Lösung von Aufgaben auszuschreiben, zu welchem Ende auch besondere Stiftungen bestehen, welche gewöhnlich mit Lehrinstituten verbunden sind. In neuerer Zeit ist es auch Mode geworden, daß Verleger von Zeitschriften für wissenschaftliche Aufsätze od. dichterische Productionen, namentlich Novellen, Preise ausschreiben u. zur Concurrenz auffordern. Um jeden persönlichen Einfluß bei der Entscheidung[339] über den Werth der eingesandten Arbeiten fern zu halten, pflegen die Concurrenten ihren Namen in einem versiegelten Couvert beizufügen, welches als Aufschrift ein Motto trägt; mit diesem Motto ist auch die betreffende Arbeit versehen. Erst nach erfolgter Entscheidung des Preisgerichts wird das Couvert der mit Preisen gekrönten Arbeiten geöffnet u. der Namen der Verfasser, resp. Künstler, veröffentlicht.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 4. Altenburg 1858, S. 339-340.
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