Conventualen

[420] Conventualen (v. lat.), 1) alle Mönche u. geistliche Ritter, welche im Convent Sitz u. Stimme haben; 2) überhaupt Mönche, im Gegensatz zu Einsiedlern; 3) namentlich bei den Bettelorden die Congregationen, welche den durch Zeit u. Umstände eingetretenen Milderungen der ursprünglichen Regel anhingen (so z.B. bei den Karmelitern, s.d.), im Gegensatz zu den Observanten, welche die ganze Strenge der Urregel forderten, oft noch zu überbieten trachteten. Conventualinnen (Conventsschwestern), Stiftsfrauen, Stiftsfräuleins. 4) Die Candidaten des Priesteramtes in der Katholischen Kirche, welche in klösterlicher Weise unter einem Propst zusammen leben.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 4. Altenburg 1858, S. 420.
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