Coulisse

[487] Coulisse (fr., spr. Kuliß), 1) Falz in einem Rahmen, worin sich ein Schiebfenster od. Laden bewegt; 2) die zur Einfassung des Bühnenraums an den beiden Seiten dienenden beweglichen Wände, welche in Zwischenräumen so hinter einander gestellt werden, daß sie von vorn nach hinten von beiden Seiten allmälig weiter in den Bühnenraum vortreten, um dadurch perspectivisch zu wirken, so daß der Bühnenraum tiefer erscheint. Die C-n müssen nicht nur nach den einzelnen Acten, sondern auch bisweilen während eines Actes verändert werden, daher so eingerichtet sein, daß dies schnell geschehen kann. Hängen die C-n wie Vorhänge herab, so werden sie wie Rouleaux hinausgezogen u. herabgelassen; bestehen sie aber aus Leinwand od. Pappe, welche auf einen Rahmen gezogen sind, so gehen sie durch den Fußboden der Bühne (Podium) hindurch u. ruhen unten auf einem kleinen Wagen od. einer Walze, so daß leicht u. mit demselben Zuge die neuen C-n vorgezogen werden, indem die nicht mehr nöthigen C-n zurückgezogen werden. Bei den Klappcoulissen sind die vorhangartigen C-n auf beiden Seiten so gemalt, daß etwa die eine Seite der C. eine Stube darstellt, zieht man aber die untere Hälfte der C. in die Höhe, so stellt die Rückseite einen Baum od. Buschwerk dar u. dgl. Das griechische Theater hatte eine ähnliche Einrichtung (Periaktoi), welche später außer Gebrauch kam. Erst 1532 wurden in Italien die C-n gebräuchlich, u. zwar zunächst in Vicenza, wo sie Serlio einführte, um eine bessere Beleuchtung zu ermöglichen. Allgemeinere Aufnahme fand die Einrichtung erst im 17. Jahrh., vorzüglich durch das Wirken Bibbiena's (genannt Galli). In neuerer Zeit ist der Gebrauch der C-n an größeren Bühnen ein nur beschränkter, wenn man nicht die großen Decorationsstücke so nennen will, welche zur Erzielung eines architektonischen od. landschaftlichen Effects vorgeschoben werden. Bei Zimmerdecorationen benutzt man meistens feste Seitenwände. Daher Coulissenreißer, Schauspieler, der durch übertriebene Gesticulationen u. pathetische Declamation seine Rolle verunstaltet. 3) Seitengang, Ort außerhalb der Börse, wo sich die kleinen Speculanten u. nicht vereidigte Börsenmäkler (Coulissiers) aufhalten; auch die Gesammtheit dieser Personen im Gegensatz zu den Maklern, Banquiers u. großen Capitalisten, s. u. Börse.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 4. Altenburg 1858, S. 487.
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