Dauphin [1]

[763] Dauphin (ir., spr. Doseng, d. i. Delphin), zuerst Beiname, welchen Graf Guido IV. von Viennois 1140 annahm, angeblich weil er einen Delphin als Schildzeichen führte u. davon der Ritter vom Delphin u. kurz D. genannt wurde. Denselben Namen nahm auch sein Enkel, Graf Wilhelm IV. u. Auvergne, an, u. ihn führten seine Nachkommen bis zum Aussterben des Hauses 1608 mit Heinrich von Bourbon. Auch in dem Hause Viennois erbte der Titel fort, bis Humbert II. 1349 sein Land an Karl von Valois, Enkel König Philipps VI. von Frankreich, unter der Bedingung abtrat, daß der älteste Sohn des Königs stets diesen Titel führen sollte, s. u. Dauphiné (Gesch.). Starb der D., so erbte sein Sohn, hatte er keinen, sein ältester Bruder den Titel. Nur unmittelbare Descendenten des lebenden Königs erhielten den Titel, daher hieß ein Bruder des Königs nie D. D. war übrigens zuletzt blos Titel u. gab kein Recht auf die Provinz od. deren Einkünfte; seit 1830 hörte er ganz auf, u. während der Regierung der Linie Orleans hieß der Thronerbe Herzog von Orleans. Vgl. In usum Delphini. Die Gemahlin des D. hieß Dauphine (spr. Dofihn). Der große D. ist Ludwig Herzog von Bourgogne, s.d.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 4. Altenburg 1858, S. 763.
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