Defensiv

[794] Defensiv (v. lat.), vertheidigend, vertheidigungsweise, zur Abwehr bestimmt, so Defensivallianz, s. u. Bündniß; Defensivkasematten, Kasematten, welche durch Anlage von Schießscharten zur Vertheidigung eingerichtet sind, entweder nur für Infanterie, od. auch, wie gewöhnlich, für Geschütze; sie sind meist mit solchen Gewölben bedeckt, die auf den rückwärts verlängerten Strebepfeilern ruhen u. mit ihrer Stirn perpendicular zur Futtermauer stehen; durch besonders angebrachte Schornsteine soll der Pulverrauch abziehen. Defensivkasernen, Kasernen, welche zur Vertheidigung eingerichtet sind; in den neueren Befestigungsbauten hat man die D. vielfach angewendet, namentlich in den Polygonalanlagen; meist werden die D. bombenfest eingedeckt u. häufig auch zur Geschützvertheidigung eingerichtet. Defensivkrieg, ein Krieg, welcher zur Abwehr feindlicher Angriffe geführt wird; je nach Umständen tritt die Vertheidigung erst im Innern des eigenen Landes dem Feinde entgegen, weil derselbe hierdurch am weitesten von seiner Operationsbasis entfernt wird; od. die Vertheidigung wird an der Landesgrenze geführt, wenn die Grenze durch natürliche od. künstliche Beschaffenheit sich besonders dazu eignet; od. endlich kann auch die Vertheidigung durch zuvorkommenden Einbruch in das Land des Feindes erzielt werden; selten wird ein D. immer so geführt werden, daß der Vertheidiger sich immer defensiv verhält, vielmehr liegt in rasch u. kräftig geführten Offensivstößen gerade ein sehr wirksames Mittel der Defensive; die Bezeichnung D. bezieht sich demnach mehr auf das Verhältniß der streitenden Parteien beim Beginne des Krieges, als auf die Art der Kriegführung. Defensivstellung, Stellung eines Truppenkörpers mit Flankendeckung, freier Communication, erschwerten Zugängen für den Feind etc. Defensivwaffen (Schutzwaffen) dienen zur Deckung des Körpers gegen die feindlichen Angriffswaffen: Schilde, Rüstungen, Helme; gegenwärtig sind bei den Armeen nur noch D. der Küraß, die Kopfbedeckung u. vielleicht das Epaulette. Defensive Werke, Uferbaue im Allgemeinen, welche den Einsturz von Ufern aufhalten.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 4. Altenburg 1858, S. 794.
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