Eigenbrodt

[534] Eigenbrodt, 1) Karl Christian, geb. 1796 in der Herrschaft Itter in Oberhessen, wurde 1803 Kammerrath u. 1806 Mitglied der Regierung in Arensberg, 1809 des Oberforstcollegiums in Darmstadt, 1819 Director der Appellations-Commission in Administrativjustizsachen aus der Provinz Rheinhessen, 1820 Präsident der zweiten Kammer, 1821 Geheimer Staatsrath im Finanzministerium u. st. 1839; er schr.: Handbuch der großherzoglich hessischen Verordnungen vom Jahr 1803 an, Darmst. 1816–18, 4 Bde.; Verhältniß der Gerichte zur Verwaltung im Großherzogthum Hessen; Darmst. 1840; die letzte Schrift gab nach seinem Tode heraus 2) Reinhard, Sohn des Vor., geb. 1799 in Darmstadt, studirte Jurisprudenz in Gießen, Heidelberg u. Jena, wurde 1822 Advocat, 1842 Fiscalanwalt, u. war 1847 Abgeordneter der zweiten Kammer; er wurde, als H. v. Gagern am 6. März 1848 an die Spitze des Ministeriums trat, Ministerialrath des Innern, u. nachdem dieser zum Präsidenten der Nationalversammlung in Frankfurt gewählt war, einstweilen mit der Leitung des Innern betraut. Als in der Mitte des Juli 1848 Jaup zum Ministerpräsidenten ernannt wurde, trat E. aus dem Ministerium u. wurde Bevollmächtigter der großherzoglich hessischen Regierung bei der deutschen Centralgewaltin Frankfurt u. blieb auf diesem Posten bis zu Ende Juni 1849, wo er als Bevollmächtigter nach Berlin geschickt wurde, um über den Beitritt des Großherzogthums zu dem Dreikönigsbündniß zu unterhandeln. Doch schon im Juli zurückgerufen u. durch den Geheimrath von Lepel ersetzt, eebletter den Auftrag, diesen inzwischen als ständiges Mitglied u. Referenten im Staatsrath zu ersetzen, welche Function er bis zu Lepels Rückkehr im März 1852 versah. Im Mai 1852 wurde er in den Ruhestand versetzt u. lebt seitdem in Darmstadt.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 5. Altenburg 1858, S. 534.
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