Ellōra

[653] Ellōra, Dorf in der Provinz Aurengabad des Nizamstaates Hyderabad in der indobritischen Präsidentschaft Bengalen (Vorderindien), nordwestlich von Aurengabad. Hier befinden sich die sogenannten Wunder von E., der Götterberg der Indier, ein halbmondförmiges, über eine halbe Meile sich erstreckendes Granitgebirge, welches zu einer Reihe durch Höfe, Brücken, Treppen u. Säulengänge verbundener Grottentempel ausgehauen ist. Dreizehn von diesen großen Tempeln u. Tempelgruppen sind bis jetzt bekannt. An den Wänden befinden sich ausgehauene Reliefs, Sculpturen u. Ornamente, symbolische Zeichen u. Darstellungen aus dem Götterkreise der Inder. Die Mythe schreibt das kolossale Werk dem Baumeister Visma Karma zu, welcher es in einer sechs Monate währenden Nacht herstellte. Wahrscheinlich sind viele Jahrhunderte über die Ausführung des ganzen Baues hingegangen, der zu einer Zeit begann, wo der Brahmacultus noch der herrschende war, u. bis zur Zeit des Buddhismus fortgeführt wurde; denn neben den zahlreichen Bildern Brahmas u. des ihn umgebenden Götterkreises finden sich auch Darstellungen Buddhas u. Symbole des Buddhadienstes, ja einzelne Tempel, so der des Visma Karma, sind offenbar dem Buddhadienste gewidmet. Sämmtliche Tempel, Nebengrotten, Höfe u. die die Wände bedeckenden Sculpturen sind ohne Anwendung von Werkstücken u. Mörtel einzig u. allein durch Aushauen der Felsmassen hergestellt. Die merkwürdigste ist der Kailasa; den Eingang bildet eine Vorhalle von 138 Fuß Breite u. 88 Fuß Tiefe mit Säulen u. Nebenkammern; von hier aus führt eine Säulengallerie über eine Brücke in die Hauptgrotte von 103 Fuß Länge u. 56 Fuß Breite, in der sich ein von 4 Säulenreihen u. kolossalen Elephanten getragener Felsblock u. auf demselben eine Pyramide von 90 Fuß Höhe befindet. Außer dieser sind noch berühmt die Grotten des Indra, der Dumarheina u. der Tempel der Visma Karma, welche an Größe u. Pracht dem Kailasa nur wenig nachstehen. Vgl. Seely, The wonders of Ellora, Lond. 1824.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 5. Altenburg 1858, S. 653.
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