Fest [2]

[214] Fest, 1) so zusammenhängend, daß es nicht ohne Mühe getrennt werden kann, sowohl mit einem andern Körper, als auch der einzelnen Theile eines Körpers unter sich, daher Feste Körper (im Gegensatze der flüssigen), bei welchen der Zusammenhang der einzelnen Theile stärker ist, als daß sie sich durch ihr eignes Gewicht losreißen können; 2) sonst Titel der Edelleute, nur noch hier u. da im Kanzleistyl üblich, wo ihn auch Bürgerliche von einigem Rang erhalten; 3) (Seew.), der Punkt, an welchem bei Tauen, die durch Blöcke gescheert sind, das eine Ende festgemacht ist; 4) Commandowort, in der Marine so v.w. Halt! bei jeder Kraftarbeit gebräuchlich; der Unterschied zwischen F. u. Halt od. Gut liegt nur darin, daß das erstere eine Pause, letzteres das Ende in der Arbeit bezeichnet. F. in Verbindung mit einem Segelnamen, z.B. Marssegel fest, ist das Commando zum Beschlagen od. schließen des betreffenden Segels; 5) Börsenausdruck (Fester Kauf), bezeichnet den Abschluß eines Lieferungsgeschäftes, von welchem weder der Käufer noch der Verkäufer zurücktreten kann; 6) überhaupt Bezeichnung solcher Geschäfte, bei welchen die Waare in das volle Eigenthum des Käufers übergeht u. von diesem nicht, wie es bei Lieferungen in Commission od. Consignation (im Buchhandel à Condition) der Fall ist, sei es ganz od. zum Theil, zurückgegeben od. zur Disposition gestellt werden kann.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 6. Altenburg 1858, S. 214.
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