Flaminĭus

[330] Flaminĭus, 1) Cajus, setzte sein Ackergesetz, das er 232 v. Chr. beantragt hatte, als Volkstribun trotz dem Widerstreben des Senats durch u. wurde 227 Prätor in der Provinz Sicilien; 223 brachte er als Consul den Insubrischen Galliern an der Addua eine Niederlage bei u. legte als Censor 220 in Rom die Flaminische Straße u. den Circus Maximus an; als Senator unterstützte er allein das gegen den Handel der Senatoren gerichtete Gesetz des Tribunen Claudius u. stieg dadurch in der Gunst des Volkes bedeutend; 217 kämpfte er als Consul, mit dem Oberbefehl über das römische Heer betraut, gegen Hannibal, wurde aber von diesem am Trasimenischen See geschlagen u. fiel selbst in der Schlacht. 2) Cajus, Sohn des Vorigen, kämpfte 210 v. Chr. in Spanien unter Scipio, wurde Ädil u. Prätor u. focht 193 mit Glück in Spanien; auch schlug er als Consul 187 die Ligurer u. gründete 181 die Colonie Aquileja.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 6. Altenburg 1858, S. 330.
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