Friedrichsorden

[741] Friedrichsorden, königlich württembergischer Orden, gestiftet am 1. Jan. 1830 vom König Wilhelm I. von Württemberg, zum Andenken seines Vaters, Königs Friedrich, welcher am 1. Jan. 1806 die Königswürde angenommen hatte; für eine Klasse, für Civil- u. Militärverdienst u. als Zeichen besondern königlichen Wohlwollens. Er erhielt Anfang 1856 eine wesentliche Modification; darnach wird er vergeben als besonderes Merkmal des königlichen Wohlwollens, sowie als Anerkennung u. Belohnung ausgezeichneter Verdienste sowohl im Militär- als im Civildienst, um die Person des Königs, das königliche Haus u. den Staat; u. theilt sich in 4 Klassen: Großkreuze, Comthure 1. u. 2. Klasse u. Ritter. Diejenigen, welche bis 1856 mit dem Orden decorirt waren, wurden der Klasse der Großkreuze zugetheilt. Insignien: ein goldnes achtspitziges weißemaillirtes Kreuz, mit hellen Goldstrahlen in den Winkeln, vorn in der Mitte ein Rundschild, darin von matterm Gold das Bild von König Friedrich u. auf dem blauemaillirten Rand die Umschrift: Friedrich, König von Württemberg, in Gold; hinten auf weißem Grund die Worte: Dem Verdienste, u. auf dem blauen Rande König Friedrichs Wahlspruch: Gott u. mein Recht, in Gold. Dazu ein achtspitziger Stern mit 4 Hauptfeldern in Silber u. Zwischenstrahlen von Gold, im runden mattgoldnen Mittelschild das Bild vom König Friedrich, darunter der Wahlspruch: Gott u. mein Recht. Band königsblau, von der rechten Schulter nach der linken Hüfte. Der Orden verleiht persönlichen Adel u. Zutritt bei Hofe. Das Zeichen darf dem Wappen beigefügt werden[741]

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 6. Altenburg 1858, S. 741-742.
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