Hallōren

[883] Hallōren (Salzwirkerbrüderschaft), die bei den Salzwerken in Halle (s.d. 1) angestellten Arbeiter. Ihr Äußeres, ihr Wuchs u. ihre Trachten machen sie unter den Hallensern kenntlich, auch zeichnet sie ein eigenthümlicher Dialekt, ein offener, biderber Charakter, große Gewandtheit im Schwimmen u. Tauchen aus (bisher hielt man sie fast allgemein für Abkömmlinge der Wenden [Sorben]); Neuere geben ihnen celtischen Ursprung. Die, neuerdings sehr zusammengeschmolzene Kaste der H. (es mögen nicht viel mehr als etwa 120 Familien sein) ist noch im Besitze eigenthümlicher Vorrechte u. Privilegen, zu denen namentlich der freie Fisch- u. Vogelsang (das Lerchenstreichen) gehören. Ehedem hatten sie sogar ihre eigene, von der Stadt unabhängige Gerichtsbarkeit, das Thalgericht; jedesmal beim Regierungsantritte des Landesherrn erhalten sie von diesem ein Pferd u. eine Fahne, u. nachdem der älteste Hallore auf ersterem die Salzbrunnen umritten hat, verkaufen sie das Thier u. lassen aus dem Erlös einen silbernen Pokal anfertigen, deren sie bereits eine große Menge besitzen, um sich bei dem regelmäßig alle zwei Jahre wiederkehrenden Pfingstbiere derselben zu bedienen. Dafür huldigen sie dem Landesherrn besonders u. bringen demselben beim Jahreswechsel durch eine Deputation unter Überreichung von Geschenken an Eiern, Salz etc. ihre Glückwünsche dar. Bei Feuersgefahr u. Wassersnoth leisten sie ausgezeichnete Dienste, auch sind sie es vor Anderen, die das Geschäft des Leichentragens in Halle verrichten. Vgl. Keferstein, Über die Halloren etc., Halle 1843.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 7. Altenburg 1859, S. 883.
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