Heßhusius

[341] Heßhusius, Tileman, geb. 1526 od. 1527 in Wesel, studirte in Wittenberg bei Melanchthon u. docirte seit 1550 hier; er wurde 1553 Superintendent in Goslar, aber als Zelot im Mai 1556 entlassen; er ging nach Magdeburg u. wurde 1556 Prediger u. Professor in Rostock; bereits 1557 hier abgesetzt, kam er in demselben Jahre als Consistorialpräsident nach Heidelberg, aber auch hier ward er im Sept. 1559 wegen seiner starrlutherischen Abendmahlslehre entlassen u. wurde, einen gleichzeitigen Ruf nach Bremen ablehnend, 1560 Superintendent in Magdeburg; hier wurde er als Zelot gegen die Kryptocalvinisten so unbequem, daß er 21. Oct. 1562 vom Rathe aufgefordert wurde, die Stadt zu verlassen, u. da er es nicht freiwillig that, von einem bewaffneten Bürgerhaufen vertrieben; er lebte nun bis 1564 in Wesel u. Frankfurt u. wurde 1565 Hofprediger bei dem Pfalzgrafen Wolfgang von Zweibrücken in Neuburg u. 1569 Professor in Jena, wo er 1573 in Folge der Kirchenvisitation von der kurfürstlichen Regentschaft mit Wigand abgesetzt wurde; er erhielt nun einen Ruf als Bischof von Samland in Königsberg, welche Stelle er aber, im April 1577 als Ketzer in der Lehre über Christi Natur von einer Synode verurtheilt, aufgeben mußte, u. wurde endlich Professorin Helmstedt; auch hier kam er in Streitigkeiten, da er die Concordienformel, welche er früher unterschrieben hatte, nach den Abänderungen der sächsischen, pfälzischen u. brandenburgischen Theologen nicht anerkannte, u. st. 25. Sept 1588. Er schr. u.a.: De servo arbitrio, Magdeb. 1562; Examen theolog., 1571, 1586; Antidotum contra impium dogma Flacii, Jena 1579; De justificatione peccatoris coram Deo, 1587. Vgl. Leuckfeld, Hist. Heshusiana, Quedlinb. 1716; von Helmolt, H. u. seine sieben Exilia, Lpz. 1859.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 8. Altenburg 1859, S. 341.
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