Heimbach [2]

[177] Heimbach, 1) Karl Wilh. Ernst, Sohn des 1850 in Leipzig verstorbenen Stadtgerichtsraths Werner Konrad Ernst H., geb. 1803 in Merseburg, studirte in Leipzig die Rechte, wurde außerordentlicher Professor daselbst u. 1828 ordentlicher Professor der Rechte in Jena, schied aber 1832 aus dieser Stellung wieder aus u. trat als nichtakademischer Rath in das Oberappellationsgericht daselbst ein. Er gab heraus Basilicorum libri XL, Lpz. 1833–50, 6 Bde.; u. schr.: Lehrbuch des particularen Privatrechts der zu den Oberappellationsgerichten zu Jena u. Zerbst vereinigten Länder, Lpz. 1848, nebst Nachträgen, ebd. 1851–53; Erörterungen aus dem gemeinen u. sächsischen Civilrechte u. Civilprocesse, Jena 1849; Lehrbuch des sächsischen bürgerlichen Processes mit besonderer Rücksicht auf die zu dem Oberappellationsgericht zu Jena vereinten Länder, Jena 1852 f., 2 Bde.; mit Ortloff, Schüler u. Guyet gab er heraus Juristische Abhandlungen u. Rechtsfälle, Jena 1847 2) Gustav Ernst, Bruder des Vorigen, geb. 1810 in Leipzig, widmete sich der Rechtswissenschaft u. [177] Philologie; 1830–34 unternahm er eine größere Reise nach Frankreich u. Italien, auf welcher er wichtige Beiträge zur Kenntniß der antiken Rechtsquellen, besonders des Byzantinischen Rechts, sammelte; wurde 1840 außerordentlicher Professor der Rechte in Leipzig u. st. daselbst den 24. Januar 1851. Außer den Basiliken, an deren Herausgabe er großen Antheil hatte, erschienen von ihm noch Anonymi liber de actionibus, Lpz. 1830; Observationes jur. rom., ebd. 1834; Ἀνέκδοτα, ebd. 1838–40, 2 Bde.; Die Lehre von der Frucht, ebd. 1843; das Authenticum, 1846 ff.; Die Lehre vom Creditum, ebd. 1849; Ausgabe des Manuale legum s. Hexabiblos des Harmenopalos, ebd. 1851.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 8. Altenburg 1859, S. 177-178.
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