Informativproceß

[905] Informativproceß (v. lat.), 1) gerichtliches Verfahren, nach dem der Richter seine Untersuchung noch nicht gegen eine bestimmte Person, sondern nur auf das Objective u. auf solche Thatsachen, die einen Verdacht gegen eine bestimmte Person od. mehrere begründen können, erstreckt, um dadurch Mittel zur Eröffnung einer förmlichen Untersuchung zu erhalten; 2) die Untersuchung, welche der Confirmation eines katholischen Bischofs über das Vorhandensein der Wahlerfordernisse vorausgeht. Sie wird durch einen päpstlichen Bevollmächtigten (früher die Nuntien, jetzt meist ein einheimischer Bischof od. sonstiger Dignitär) am Wohnorte des Gewählten vorgenommen, worauf die darüber aufgenommenen Protokolle in Rom geprüft werden. Vgl. Lutterbeck, Der I., Gießen 1850.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 8. Altenburg 1859, S. 905.
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