Kreuzgang

[802] Kreuzgang, 1) zwei Gänge, die sich rechtwinkelig kreuzen; 2) (Bergb.), die sich durchsetzenden od. durchkreuzenden Gänge. Geschieht dies unter einem rechten Winkel, so heißt es das Winkelkreuz; hält der Durchsetzungswinkel 45–70 Grad, so nennt man dies Kreuz Andreaskreuz u., wenn der Winkel spitzig od. unter 45 Grad fällt, ein Schaarkreuz; 3) (Umgang), nennt man in Klöstern einen offenen Bogengang, welcher um die innere Seite der meist nach Norden, oft auch nach Süden von der Kirche liegenden Hauptgebäude des Klosters geht, im Viereck einen Garten od. Begräbnißplatz umschließt, meist gewölbt, aber auch flach gedeckt, oft reich architektonisch u. malerisch ausgeschmückt ist u. bei ungünstiger Witterung zu Bet- u. Bittgängen unter Vortragung des Kreuzes, od. auch zu Spaziergängen der Klosterbewohner diente. Er war durch Pforten mit der Kirche, dem Dormitorium, Refectorium, der Geißelkammer u. anderen Räumlichkeiten verbunden u. in der Regel mit einem Brunnen versehen. In den Benedictinerklöstern wurden in der einen Seite des K-s täglich die bestimmten Capitel aus den Kirchenvätern etc. u. jährlich wenigstens viermal die Regel des St. Benedict vor den versammelten Brüdern verlesen, weshalb dieser Gang auch oft Lehrgang (Lectio) heißt. Aus dem 11._– 13. Jahrh. erhaltene reiche Kreuzgänge befinden sich noch im Kloster zu Maulbronn in Württemberg, im Stift Heiliges Kreuz im Wienerwaldkreis, am großen Münster in Zürich, bei St. Maria auf dem Capitol in Köln, beim Münster in Bonn, bei[802] St. Pantaleon u. Gereon in Köln, beim Dom zu Aachen. Mainz, Aschaffenburg, Trier etc. 4) So v.w. Bittgang, s.u. Bußtage 1).

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 9. Altenburg 1860, S. 802-803.
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