Ledum

[207] Ledum (L. L.), Pflanzengattung aus der Familie der Ericaceae-Rhododendreae, 10. Kl. 1. Ordn. L.; Kelch klein, fünfzähnig, fünfblättrige Blumenkrone, Staubgefäße an der Spitze mit zwei Öffnungen aufspringend, Kapsel fünffächerig, in fünf Klappen aufspringend, Scheidewände aus den einwärtsgeschlagenen Rändern der Klappen gebildet, fünf, von der Fruchtsäule herabhängende Samenträger; Arten: L. palustre (Porst, wilder Rosmarin, Sautanne), in Deutschland etc., in sumpfigen Wäldern, 2–4 Fuß hoher Strauch, mit linienförmigen, am Rande zurückgerollten, oben dunkelgrünen, unten braunwolligen Blättern, weißen Blüthen; frisch von starken Geruch, bitterem Geschmack, reich an weißem ätherischen Öl; wegen seiner betäubenden Eigenschaft zu den Giftpflanzen gezählt, doch oft benutzt, um dem Bier Stärke zu geben. Officinell das Kraut sonst gegen Keuchhusten, Ausschläge, Ruhr, Gicht, Krämpfe, von Hahnemann als homöopathisches Mittel wieder aufgenommen; L. latifolium, in Nordamerika, mit länglichen Blättern, als Labrador- od. Jamesthee wie chinesischer Thee im Aufguß getrunken, auch gegen Brustkrankheiten gebraucht.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 10. Altenburg 1860, S. 207.
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