Niet

[947] Niet, 1) so v.w. Nagel; 2) (Nietnagel), kurzer metallener Stift, welcher durch zwei Gegenstände getrieben wird, um dieselben theils fest, theils beweglich mit einander zu verbinden, u. der alsdann auf beiden etwas hervorragenden Seiten breit geschlagen wird; so z.B. bei Messern sind die Schalen fest aufgenietet, Scheren u. Zangen gestatten eine Drehung um das N. Die Niete an Maschinen sind von Kupfer od. von Eisen; sie werden gewöhnlich entweder aus starkem Eisendrahte, od. aus rundem Stabeisen gefertigt u. in der Regel mit einem Kopfe (Setzkopf) versehen. Seltener bestehen die Nieten aus einem zusammengerollten Blechstücke (Rollniete); vgl. Nieten; 3) (Uhrm.), kleiner Zapfen, welcher an einen Gegenstand gefeilt ist, um einen andern Gegenstand an dem ersteren zu befestigen, indem man den Zapfen des ersteren durch ein Loch des zweiten hindurchsteckt u. auf der anderen Seite breit schlägt; so wird z.B. an ein Getriebe ein Rad befestigt.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 11. Altenburg 1860, S. 947.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien: