Regulāres

[936] Regulāres (Regulirte, Geregelte), in der Katholischen Kirche Alle, welche nach einer bestimmten geistlichen Regel zu leben durch ein feierliches od. einfaches Gelübde sich verpflichtet haben, also unter bestimmten Obern einer Tongregation, einem Orden angehören. Daher Regulirte Geistliche (Clerici regulares), Glieder durch Vereinigung von weltlichen Geistlichen zum Klosterleben meist im 16. u. 17. Jahrh. zur Reform des Priesterstands gebildeter geistlicher Orden u. Congregationen, sind durch Ablegung der Mönchsgelübde von den Weltgeistlichen unterschieden, tragen aber die Kleidung derselben. Die meisten ihrer Congregationen verpflichten sich noch durch ein viertes Gelübde zu bestimmten Geschäften der Seelsorge, des Unterrichts der Jugend od. des Missionsdienstes auch in andern Welttheilen, s. die einzelnen Orden. R. Chorherren etc. im Gegensatz zu weltlichen Chorherren, s.d.; R. Canonissinnen, R. Chorfrauen, s. Canonissinnen. R. Cleriker der göttlichen Providenz, so v.w. Theatiner. R. Geistliche der Congregation von St. Paul, so v.w. Barnabiten 1). R. Geistliche der Gesellschaft Jesu, so v.w. Jesuiten.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 13. Altenburg 1861, S. 936.
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