Rhythmus

[129] Rhythmus (v. gr.), 1) jede Bewegung, welche nach einem bestimmten Maß stattfindet; bes. 2) die abgemessene Bewegung beim Tanz, in der Musik etc.; 3) in dem Gesange die Verbindung mehrer nach einander gesungener Töne mit abwechselnder stärkerer u. schwächerer Betonung (Thesis u. Arsis) zu einem zusammenhängenden wohlklingenden Ganzen. Daher Rhythmischer Gesang, der Choralgesang, welcher in langen u. kurzen Tönen abwechselt u. deshalb statt des accentuirten als ein vorzugsweise quantitirender erscheint, s.u. Choral S. 84; 4) in der Poetik die geordnete Folge von Zeitabtheilungen, markirt durch die Stimme od. den Schall; s. Poetik S. 232; 5) in der prosaischen Rede so v.w. Wohlklang; Oratorischer R. entsteht durch das Ebenmaß der Sylben, Wörter u. Redeglieder zur Nachahmung der in der Rede darzustellenden) Gemüthsbewegungen; 6) Ebenmaß der einzelnen Theile eines Ganzen, das schöne Verhältniß, Proportion in Bildung, Haltung u. Stellung, die nach einem gewissen Ebenmaß bestimmte Form od. Gestalt (vgl. Eurhythmie), daher man von einer Rhythmischen Malerei redet; 7) die Form, in welcher sich etwas bewegt, od. vorhanden ist, Zustand, Verfassung, Stimmung sowohl von körperlichen Dingen, als von der Seele. Als besondere Fehler, welche die Kunst als schadend dem R. u. somit dem Product, als einem schönen Ganzen, anführt, sind der Arrhythmus, wo gar keine Gesetzlichkeit in der Anordnung des Einzelnen zum Ganzen herrscht; der Pararrhythmus, wo sich der Künstler einzelne Abweichungen von den Regeln gestattet hat; der Heterorrhythmus, wo willkürlich von der gesetzlichen Folge abgegangen ist, um z.B. Contraste darzustellen.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 14. Altenburg 1862, S. 129.
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