Rumpf [1]

[451] Rumpf, 1) (Truncus), in der Haupteintheilung des thierischen Körpers der mittlere Theil[452] des Körpers, im engern Sinne im Gegensatz von Kopf u. Extremitäten; 2) (Herald.), die an Arme u. Füße verstümmelten Bilder menschlicher Figuren, welche bes. auf dem Helm erscheinen, wo sie als Träger der Schildfiguren angewendet werden; 3) der Körper eines Schiffes ohne Masten, Segel, Raaen u. Taakelasche. Der R. unterscheidet sich von dem Gerippe dadurch, daß bei dem letztern nur die Spanten mit Kiel u. Steven ohne Planken verstanden werden, beim R. aber mit den Planken; 4) der Theil eines steifen Stiefels zwischen der Stulpe u. dem Schuh; 5) viereckiges trichterförmiges Gefäß, in welches man etwas schüttet, damit es langsam in ein anderes Behältniß od. auf einen Gegenstand falle, so z.B. in den Pochwerken u. vorzüglich in den Mühlen; 6) die Einfassung des Beutels am Mehlloch (Rumpfloch); 7) ein kleines Gefäß aus Baumrinde; 8) ein Bienenstock, bes. eine Klotzbeute.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 14. Altenburg 1862, S. 451-452.
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451 | 452
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