Schande

[89] Schande, 1) Alles, was in der öffentlichen u. gesellschaftlichen Beurtheilung Gegenstand der Geringschätzung u. Verachtung ist, also nicht blos die Abwesenheit, sondern das Positive Gegentheil der Ehre (s.d.). Was der Mensch sich selbst od. Andere ihm zur S. rechnen, hängt vielfach von den gerade geltenden, oft sehr falschen Ehrenpunkten ab. Ein fester Maßstab für Ehre u. S. liegt daher nur in den richtigen Grundsätzen der sittlichen Beurtheilung; innerhalb dieses Gebietes individualisirt er sich je nach der Lebenslage u. Stellung des Menschen u. den aus ihr hervorgehenden Pflichten sehr verschiedenartig. Ein Betragen u. eine Handlungsweise, welche das mißbilligende u. verachtende Urtheil Anderer rechtfertigt, heißt schändlich, d.h. S. bringend, wohl auch schimpflich, obwohl ein Schimpf als Ehrverletzung Jemanden auch ohne eigene Schuld von fremdem Übermuth u. fremder Schlechtigkeit zugefügt werden kann. Wenn Schimpf u. S. zusammengestellt werden, so bezeichnet das letztere Wort den Grund, das erstere die Äußerung der Geringschätzung; 2) der Lappen, welchen die Schneider um den Griff des heißen Bügeleisens wickeln, damit sie sich nicht verbrennen; 3) Stück Zeug von Haaren od. Filz, welches die Arbeiter vor die Brust hängen, wenn sie die vollen Salzkörbe tragen; 4) so v.w. Joch 5); 5) (Schandgrube, Schundgrube), so v.w. Kothgrube, Abtritt.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 15. Altenburg 1862, S. 89.
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