Schleppe

[235] Schleppe, 1) eine Verlängerung hinten an Mänteln u. Frauenzimmerkleidern, welche ein ziemliches Stück auf die Erde reicht u. im Gehen auf der Erde hingezogen wird; daher ein mit einer S. versehenes Kleid ein Schleppkleid. Doch hat man auch S-n, welche ein besonderes Kleidungsstück sind, oft von anderem Stoffe u. anderer Farbe als das eigentliche Kleid; sie besteht aus einem langen Stücke Zeug, welches in der Taille befestigt wird u. hinten lang auf die Erde herabreicht; ehemals trugen alle Frauenzimmer vornehmeren Standes S-n, jetzt nur noch als Hoftracht. Dann haben fürstliche Personen auch wohl Schleppenträger, Pagen, oder vornehme junge Frauenzimmer, welche die S. am äußeren Ende so tragen, daß sie nicht ganz auf die Erde aufstreift; 2) beim Fuchsfang eine Schnur mit Köder am Tellereisen, s.d.; 3) ein mit Beuteltuch überzogenes Bret am Legestuhl, s.d.; 4) die Stangen, auf welchen der Schleppkasten od. Schlepptrog fortgezogen wird; 5) bei Stangenkünsten hölzerne Walzen, auf welchen man die Stangen gehen läßt, damit sie sich leichter bewegen; 6) (Schleppbaum), starker Baum, welcher an einer Kanone od. einem sonstigen Fuhrwerk, wenn ein Rad zerbrochen u. für den Augenblick kein anderes zu bekommen ist, an der Achse so angebracht wird, daß die Last des Fuhrwerks auf dem oberen Ende ruht, das untere Ende aber rückwärts auf der Erde liegt; so kann man das Fuhrwerk, wenn auch mühsam, fortbringen.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 15. Altenburg 1862, S. 235.
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