Schock

[363] Schock, 1) eine Menge, sonst von 20 (Altschock), jetzt von 60 Stück (Neuschock, gutes S.), getheilt in 4 Mandel; in Schlesien hat das schwere S. 60, das leichte S. 40 Stück; 2) als Rechnungsmünze 60 Stück einer gangbaren Münze, bes. der Groschen. So rechnete man ehedem in Böhmen nach breiten S-en, Schwert-, Schmal-, Kreuzschocken von eben solchen Groschen. Noch jetzt ist in Böhmen u. Schlesien ein altes S. 60 Kaisergroschen = 1 Thlr. 21 Gr. Conv, das kleine od. schlechte S. 40 = 1 Thlr. 8 Gr. In Sachsen hatte man früher die alten silbernen Groschen von 1250 bis 1366, von denen 60 eine Mark sein enthielten, von 1366–1400 betrugen 60 Groschen nur 3/4 Mark, u. von 1400–1500 nur 2/3 Mark des letzteren, jetzt enthält das sogenannte alte S. nur 20 gGr. od. 60 kleine od. Schockgroschen, dergleichen seit 1444 geprägt wurden u. deren 3 = 1 alten Gr.; das neue od. schwere S. wird zu 2 Thlr. 12 gGr. gerechnet. Auch rechnete man die Pfennige nach S-en, wozu 60 Stück gehörten, u. da ein damaliger Pfennig = 40 jetzigen Pfennigen war, so war ein S. Pfennige so v.w. ein altes S.; 3) in Sachsen Art Grundsteuer; in der Mitte des 16. Jahrh. wurde der Werth der Grundstücke nach damals gewöhnlichen S-en angeschlagen u. auf jedes S. Werth 5 Pfennige Abgabe gelegt, welche 1646 auf 8 Pf. u. später noch mehr erhöht wurde. Der Werthanschlag der Grundstücke zu diesem Behufe heißt Schockanschlag; 4) die Hörnerringe des Steinbockes.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 15. Altenburg 1862, S. 363.
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