Seeoffiziere

[754] Seeoffiziere, die, welche den Dienst u. die Leitung eines Schiffes über sich haben. Sie haben meist einen höhern Rang als die Offiziere der Landarmee, so daß z.B. in den Marinen der deutschen Mächte ein Schiffslieutenant dem Rang eines Hauptmanns der Landarmee, ein Corvetten-, Fregatten- u. Linienschiffscapitän aber dem Rang eines Majors, resp. Obersten u. Generalmajors der Landarmee entspricht. In England bestehen sie aus dem Capitän, mehren Lieutenants, den Midshipmen od. Seecadetten, kann folgen der Master (od. Schiffer) u. die Mates od. Steuerleute (auf einem großen Kriegsschiffe 6), der Boatswain (Hochbootsmann) mit seinen Mates u. die Quarter-Mastres. Jenem ist noch ein Gehülfe zum Verschicken beigegeben, der Threeman. Der Parser ist Schiffsschreiber, Zahl- u. Proviantmeister; nebst ihm hat der Steward mit seinen Mates die Aufsicht über die Getränke. Das Geschütz u. die Munition steht unter dem Gunner, mit seinen Quarter-Gunners u. Gehülfen, welche sich auch bei den übrigen Unterbedienten finden, dem Surgeon od. Schiffschirurg, dem Oberzimmermann, Segelmacher, Koch, Büchsenmacher u. Zeugschmied. Die Offiziere auf den Schiffen der übrigen Nationen sind fast dieselben.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 15. Altenburg 1862, S. 754.
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