Seneschall

[842] Seneschall (Seneschalk, 1) der älteste Hausdiener, über 12 andere Diener gesetzt; 2) gleichbedeutend mit Truchseß, Hofmarschall. Unter den Merowingern bildete sich der Begriff weiter aus u. das Wort wurde nunmehr hauptsächlich in Frankreich gebräuchlich, u. der S. war 3) derjenige, welcher die Sorge um den Staat hatte, im Staatsrath saß u. die königlichen Befehle unterzeichnete. Als in Frankreich unter den Karolingern u. Capetingern später die Grafen u. Herzöge mächtig wurden, errichtete jeder große Vasall an seinem Hofe die Stelle eines S., welchem bald auch die Verwaltung übertragen wurde, u. als später die Herzoge von der Normandie, von Burgund, von Bretagne, die Grafen von Champagne u. Provence, die Dauphins etc. ausstarben u. ihre Länder durch Heirathen u. Kriege od. auf sonstigem Wege an die Krone kamen, bildeten die Stellen der S-e in Frankreich eigene Bezirke (Sénéchaussées) von verschiedener Größe. Der S. wurde nun 4) Vorsteher mehrer königlicher Oberämter, oberster Gerichtsbeamter u. Anführer der Ritterschaft. Der oberste S. aber hieß Grand senechal; 5) höhere Magistratspersonen mehrer italienischen Städte.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 15. Altenburg 1862, S. 842.
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