Sengen

[844] Sengen, 1) etwas auf der Oberfläche u. nur in geringem Grade verbrennen; 2) bei geschlachteten Gänsen, die kleinen Federn, welche man nicht ausrupfen kann, dadurch entfernen, daß man die Gans kurze Zeit über ein flammendes Feuer hält; 3) bei Schweinen, bes. wilden Schweinen, die Borsten u. Haare mit glühendem Eisen abbrennen; 4) die lang hervorragenden Haare der gewalkten Hüte abbrennen, indem man dieselben über brennendes Stroh hält; 5) gewebten Stoffen von Baumwolle u. Wolle durch Hinziehen über glühendes Metall od. über eine Flamme den Flaum von seinen Härchen wegbrennen u. sie glatt machen; vgl. Kattun. Man verwendet oft auch besondere Sengmaschinen, welche namentlich für eine regelmäßige Bewegung u. Leitung des Zeuges sorgen. Auch die seinen Garne zur Bobbinet- u. Spitzenfabrikation od. zu den feinsten Geweben u. Strumpfwaaren pflegt man zu sengen, indem man den Faden auf einer Garnsengmaschine rasch durch eine kleine Gasflamme leitet, wodurch er glätter, gleicher u. leichter wird; 6) (Weber), so v.w. Kareien; 7) bei wollenen u. baumwollenen Garnen die vorstehenden Fasern vor dem Färben beseitigen, s.u. Garnfärben; 8) beim Ausbessern eines Schiffes die fauligen Stellen des Holzes ausbrennen.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 15. Altenburg 1862, S. 844.
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