Tontine

[683] Tontine, eine angeblich zuerst von dem Venetianer (u. A. Neapolitaner) Lorenzo Tonti in der Mitte des 12. Jahrh. erdachte Art Leibrente, bei welcher sich mehre Personen in der Art mit einander vereinigen, daß jedem Theilnehmer gegen Erlegung eines gewissen Capitals, mit Verlust desselben (à fonds perdu), eine Leibrente gezahlt wird, die durch das allmälige Absterben der einzelnen Mitglieder aber freiwerdenden Leibrenten den Überlebenden zuwachsen, so daß der zuletzt Überlebende den Genuß der ganzen Renten u. sogar auch des Capi tals erhält, insofern nicht die T. so eingerichtet ist, daß die Bezahlung der Zinsen zugleich mit einer allmäligen Aufzehrung des Capitals in Verbindung gebracht ist, welchenfalls dann mit den Jahren die Leibrenten immer höher u. höher ansteigen. Auch abgesehen von letzter Einrichtung sind die T-n noch vielfacher Modificationen fähig. Dahin gehört z.B., daß die Leibrenten durch Verlosung verschieden normirt werden Von Staaten u. Corporationen sind auch die T-n öfters als bequemes Mittel benutzt worden, um Anleihen zu machen, indem die eingeschossene Summe in der Weise, wie bei T-n die Leibrenten entfallen, den Gläubigern zurückgezahlt wurde. Dabei ist es, um die T. auf richtige Grundsätze zu basiren, immer nothwendig die Lebensdauer der Einleger nach den Grundsätzen der Wahrscheinlichkeitsberechnung u. mit Hülfe von Mortalitätstabellen genau zu berücksichtigen. Die erste T. soll 1653 in Paris eingerichtet worden sein, andere wurden ebendaselbst 1721 u. 1734 gegründet. In neuerer Zeit finden sich die Grundsätze derselben zum Theil in den vielfachen Rentenversicherungsanstalten wieder; doch bestehen auch noch mehre eigentliche T-n, z.B. bei der königl. baierschen Hypotheken- u. Wechselbank, in Rostock etc.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 17. Altenburg 1863, S. 683.
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