Windregulator

[263] Windregulator, Vorrichtung an Gebläsen, um einen stetigen, gleich starken Luftstrom zu erzeugen. Dazu sind luftdichte große Räume (W-en von unveränderlichen Volumen) anwendbar, welche durch die Gebläse mit Luft gefüllt werden, aus denen dann dieselbe, gleich wie das Wasser aus dem Windkessel einer Feuerspritze, in einem gleichmäßigen Strom ausströmt; diese W-en sind mit einem sich nach außen öffnenden Sicherheitsventile zu versehen. Man hat auch W-en von veränderlichen Volumen, bei denen die Gebläse die Luft in einen weiten Cylinder treiben, welcher entweder von oben durch einen mit Gewichten beschwerten Kolben (daher Kolbenregulator) od. von unten durch Wasser (daher Wasserregulator, s.d.) regulirt wird; dadurch wird in beiden Fällen die Gebläseluft im Cylinder unter einem unveränderlichen Druck erhalten. Der einfache Wasserregulator besteht aus einem eisernen Kasten, welcher in einem gemauerten wasserdichten Bassin unbeweglich so aufgestellt ist, daß das Wasser innerhalb desselben mit dem äußern ihn umgebenden im Bassin frei communicirt, wodurch also der Wasserspiegel, wenn Gebläseluft in den Kasten eintritt, in diesen fällt u. im Bassin steigt. Bei dem Kolbenregulator mit Wasserabsperrung od. mit schwimmender Glocke ist eine oben geschlossene, nach Befinden durch Gewichte belastete Glocke mit ihrem unteren offenen Ende in den engen ringförmigen Zwischenraum zwischen zwei oben offenen, unten geschlossenen Glocken od. sonstigen Gefäßen eingesetzt; dieser Zwischenraum ist mit Wasser ausgefüllt, schließt also die in den beiden innern Glocken ab; die belastete Glocke erhält die Gebläseluft, welche in die innerste Glocke ein- u. ausmündet, durch ihr Auf- u. Absteigen, welchem durch Federn Grenzen gesetzt sind, in einer stets gleichen Spannung; durch mit der belasteten Glocke verbundene Hebel kann man zugleich den Gang der die Gebläse treibenden Kraftmaschine reguliren. Die Röhren zum Ein- u. Austritt der Luft in u. aus dem W. müssen an den entgegengesetzten Enden desselben sich befinden.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 19. Altenburg 1865, S. 263.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien:
Ähnliche Einträge in anderen Lexika