Beweis, der

[968] Der Beweis, des -es, plur. die -e, von den folgenden Verbo. 1) Die Handlung des Beweisens in der zweyten Bedeutung des Zeitwortes. Sich zu einem Beweise vorbereiten. Den Beweis anfangen. Zu dem Beweise schreiten. Einen Beweis führen. Noch mehr aber, 2) dasjenige, womit eine Sache thätig bewiesen wird. Ich gebe es dir, als einen Beweis meiner Freundschaft. Wenn sie mir einen hinlänglichen Beweis ihrer Liebe geben wollen. In engerer Bedeutung, 3) dasjenige, was eine deutliche Vorstellung der Wahrheit oder Falschheit einer Sache enthält, und der ganze Umfang der dazu gehörigen einzelnen Theile. Ein gründlicher, gerichtlicher, schlechter, augenscheinlicher Beweis. Verlangst du noch mehr Beweise? S. auch Beweisthum. Daher der Beweisartikel, des -s, plur. ut nom. sing. in den Rechten, Artikel, in welchen der Kläger die Beweise seiner Klage vorträgt, und im Plural, die Schrift, welche sie enthält; der Beweisführer, des -s, plur. ut nom. sing. der einen Beweis führet, am häufigsten in den Rechten; der Beweisgrund, des -es, plur. die -gründe, ein Grund, d.i. ein Satz, eine Vorstellung, womit etwas bewiesen wird; die Beweisstêlle, plur. die -n, die Stelle einer Schrift, womit etwas bewiesen werden soll.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 968.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien: