Familien-Gut, das

[39] Das Famīlien-Gut, des -es, plur. die -Güter, ein Gut, welches bey einer Familie verbleiben muß, und von derselben nicht veräußert werden darf; ein Fidei-Commiß-Gut.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 39.
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