Kammer-Commissarius, der

[1483] Der Kammer-Commissarius, des -rii, plur. die -rii, oder der Kammer-Commissär, des -s, plur. die -e, ein Commissarius, welcher einer fürstlichen Finanz-Kammer in einzelnen Geschäften dienet. Von eben dieser Art, aber von höherm Range, ist der Kammer-Commissions-Rath.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 1483.
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