Staaten, die

[259] Die Staaten, sing. inusit. ein Wort, welches überhaupt Stände, Landesstände bezeichnet, aber nur von den Ständen, d.i. den Abgeordneten der vereinigten Niederländischen Provinzen, üblich ist; Französ. les Etats. Die Staaten von Holland, und Westfriesland. Die General-Staaten, die Abgeordneten aus den Staaten oder Ständen der Provinzen zur Verwaltung der Angelegenheiten der gesammten Republik. Einer von den General-Staaten. Daher der Staatenrath u.s.f.

Anm. Es stammet hier, so wie das im Deutschen in andern Fällen üblichere Stand von stehen ab, es müßte

denn eine Figur[259] des vorigen Wortes seyn, und die Repräsentanten eines Staates bezeichnen. S. Stand.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 259-260.
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