Feindliche Handlungen gegen befreundete Staaten

[384] Feindliche Handlungen gegen befreundete Staaten. Wie das Völkerrecht als Rechtssubjekte, d. h. als Träger von Berechtigungen und Verpflichtungen, nur die Staaten selbst und niemals den Einzelnen kennt, so kann auch das völkerrechtliche Delikt nur vom Staate selbst begangen werden und nur für diesen die Unrechtsfolgen nach sich ziehen. Aber das Völkerrecht verpflichtet den einzelnen Staat auch, durch seine nationale Gesetzgebung seine Untertanen von Handlungen abzuhalten, die gegen die übrigen Staaten und ihre Organe gerichtet sind. Die moderne Strafgesetzgebung pflegt denn auch, wenngleich in recht unvollkommener Gestalt, solche feindliche Handlungen gegen befreundete Staaten unter Strafe zu stellen. Unter »befreundeten Staaten« versteht man hierbei alle diejenigen, mit denen sich der betreffende Staat nicht im Kriegszustande befindet. Dabei ist vielfach noch die Strafbarkeit des Angriffs von der Verbürgung der Gegenseitigkeit abhängig gemacht, und die Strafe wird wesentlich milder bestimmt, als wenn[384] die Handlung gegen das Inland gerichtet ist. Das Reichsstrafgesetzbuch bedroht in den § 102–104: 1) solche gegen das Ausland gerichtete Handlungen, die, wenn sie gegen das Inland gerichtet wären, als Hochverrat erscheinen würden; 2) die Beleidigung des ausländischen Landesherrn oder Regenten, also nicht eines fremden Volkes, des Präsidenten einer Republik, des Papstes; 3) die Beleidigung eines im Inland beglaubigten Gesandten oder Geschäftsträgers; 4) böswillige Handlungen gegen Autoritäts- oder Hoheitszeichen eines fremden Staates. Dagegen ist der Neutralitätsbruch nicht unter Strafe gestellt. Vgl. E. Clunet, Offenses et actes hostiles commis par des particuliers contre un État étranger (Par. 1887).

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 6. Leipzig 1906, S. 384-385.
Lizenz:
Faksimiles:
384 | 385
Kategorien:
Ähnliche Einträge in anderen Lexika

Adelung-1793: General-Staaten, die · Staaten, die · Gegen-Compliment, das · Gegen · Gegen-Copie, die · Gegen-Visite, die

Brockhaus-1809: Die vereinigten Staaten von Nordamerika · Die vereinigten Staaten von Nordamerika

Brockhaus-1837: Vereinigten Staaten von Nordamerika

Brockhaus-1911: Vereinigte Staaten von Amerika · Plata-Staaten · Verein gegen den Mißbrauch geistiger Getränke · Sieben gegen Theben

DamenConvLex-1834: Vereinigte Staaten von Nordamerika

Herder-1854: Staaten-Flandern · Vereinigte Staaten von Nordamerika · Staaten · La-Plata-Staaten · Sieben gegen Theben

Meyers-1905: Befreundete Zahlen · Konkludénte Handlungen · Öffentliche Aufforderung zu strafbaren Handlungen · Unerlaubte Handlungen · Dreiteilung der strafbaren Handlungen · Gemeingefährliche Handlungen · Thüringische Staaten · Vereinigte Staaten von Nordamerika · La Plata-Staaten · Widerstand gegen die Staatsgewalt · Gegen · Sieben gegen Theben · Reichsverband gegen die Sozialdemokratie

Pierer-1857: Befreundete Zahlen · Gemeingefährliche Handlungen · Gleichgültige Handlungen · Päpstliche Staaten · Vereinigte Staaten von La Plata · Staaten · Conföderirte Staaten · Sieben gegen Theben · Zug der sieben Fürsten gegen Theben · Waitzens Geheimmittel gegen Epilepsie · Wagler-Clossiussches Mittel gegen Bandwurm · Österreichischer Krieg gegen Frankreich von 1809 · Österreichischer Krieg gegen Frankreich von 1805 · Alexanders des Großen Krieg gegen Persien u. Indien · Preußisch-Russischer Krieg gegen Frankreich 1806-1807 · Schravelen gegen den Wind · Russisch-Deutscher Krieg gegen Frankreich 1812-1815 · Russisch-deutscher Krieg gegen Frankreich

Roell-1912: Vereinigte Staaten von Amerika