Bigamie

[250] Bigamie oder Doppelehe nennt man das Verbrechen, dessen sich Jemand schuldig macht, wenn er eine neue Ehe schließt, während er noch durch eine früher vollzogene und nicht wieder aufgelöste gültige Ehe gebunden ist. Geschieht dies mit Verheimlichung der bestehenden Verbindung gegen den andern Theil, so kommt zu dem Verbrechen des Ehebruchs noch das des Betrugs und der Verletzung der Gesetze über die Ehe und die Bigamie wird dann um so strafbarer. In ältern Zeiten erfolgte darauf meist die Todesstrafe, und auch jetzt noch wird Bigamie strenger als Ehebruch mit Zuchthaus, Pranger, öffentlicher Arbeit und Festung bestraft.

Quelle:
Brockhaus Bilder-Conversations-Lexikon, Band 1. Leipzig 1837., S. 250.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien: