Bonitiren

[295] Bonitiren nennt die Landwirthschaft eigentlich die Beurtheilung der innern und äußern Eigenschaften landwirthschaftlicher Grundstücke, um darauf eine Abschätzung (s.d.) oder Werthsbestimmung gründen zu können, indem man ihr Verhältniß zu gewissen als Maßstab angenommenen Classen des Bodens bestimmt. Neuerdings gebraucht man jedoch diesen Ausdruck im Allgemeinen für Abschätzung der Ertragsfähigkeit landwirthschaftlicher Gegenstände, z.B. der Schafe hinsichtlich der Wolle u.s.w. Das Bonitiren des Bodens erfodert ungemeine Genauigkeit, eine Menge verschiedenartiger Kenntnisse und vor Allem Erfahrung. Ein Bonitirer muß Bodenkunde (s.d.) gründlich verstehen, er muß alle örtlichen Verhältnisse, die Schwierigkeit oder Leichtigkeit der Bewirthschaftung, die Lage nach der Himmelsgegend, kurz Alles in Erwägung ziehen, was irgend Einwirkung auf den Ertrag des seiner Beurtheilung unterworfenen Acker-, Wiesen- oder Weidelandes äußern kann; auch darf die sorgfältige Vermessung desselben nicht übersehen werden. Das Bonitiren des Holzbodens erfodert wieder besondere Kenntnisse und wird daher am besten von mit dem Forstwesen (s.d.) vertrauten Personen besorgt.

Quelle:
Brockhaus Bilder-Conversations-Lexikon, Band 1. Leipzig 1837., S. 295.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien: