Hutungsrecht

[431] Hutungsrecht ist die mit dem Besitze eines Landgrundstücks verbundene Befugniß, sein Vieh auf den Ländereien eines Andern hüten zu dürfen. Die Verbindlichkeit, dieses zu leiden, gehört zu den Dienstbarkeiten oder Servituten, mit welchen ein Grundstück belastet sein kann. In den meisten deutschen Ländern sind über diesen Gegenstand besondere Gesetze erlassen, weil derselbe. für die Landwirthschaft von hoher Wichtigkeit ist und Streitigkeiten über Hutungsgerechtsame zu den häufigsten, verwickeltsten und langwierigsten gehören, welche vor Gericht vorkommen. Schon deswegen und weil die Hutungsgerechtsame so häufig. eine vortheilhaftere und bessere Bewirthschaftung der Felder hindern und der Forstcultur, wenn sie in Waldungen ausgeübt werden, oft sehr schaden können, ist man in neuern Zeiten vielfach auf ihre Beschränkung und wo möglich gänzliche Aufhebung durch Ablösung bedacht gewesen, und es sind auch in dieser Beziehung in den meisten, mit der Zeit fortschreitenden Staaten gesetzliche Bestimmungen erlassen worden.

Quelle:
Brockhaus Bilder-Conversations-Lexikon, Band 2. Leipzig 1838., S. 431.
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