Luxus

[789] Luxus, ein ursprünglich lat. Wort, bedeutet Aufwand, Wohlleben, Pracht, was also über das wirkliche Bedürfniß des Menschen, über das blos Zweckmäßige und Nützliche [789] hinausgeht; daher dann auch Ausartung des Wohllebens in Ueppigkeit. Der Luxus tritt immer bei einer gewissen Höhe der Cultur eines Volkes ein und setzt entweder einen wirklichen Reichthum, ja Überfluß an Besitzthümern, oder eine Verderbtheit durch Verwöhnung voraus, die zum Bedürfnisse geworden ist. Da solcher Luxus aber zugleich als herrschende Sitte oder als Bevorzugung der höhern Stände betrachtet wird, so ist es sehr schwer, die richtige Grenzlinie zwischen erlaubtem und unerlaubtem Luxus zu ziehen. Daher sind auch alle Luxusgesetze, die man schon bei den alten Römern im 2. Jahrh. v. Chr. und dann im 15. und 16. Jahrh. bei den deutschen Reichstagen zur Beschränkung des Luxus einzuführen suchte, besonders bei dem beständigen Wechsel der Gegenstände ohne dauernden Erfolg geblieben. Ein besseres Mittel gegen unerlaubten Luxus ist eine tüchtige Erziehung. Der Luxus in den Grenzen der Sittlichkeit dient dazu, den Sinn für Verschönerung des Lebens zu wecken und zu fördern, den Erfindungsgeist aufzuregen, Tausenden Nahrung zu geben, die ohne den Vertrieb von Luxusartikeln ohne Unterhalt wären, und das Geld des Reichen in Umlauf zu setzen.

Quelle:
Brockhaus Bilder-Conversations-Lexikon, Band 2. Leipzig 1838., S. 789-790.
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