Marsch

[67] Marsch wird die geordnete Bewegung sowol kleiner Abtheilungen als auch ganzer Corps von Fußvolk, Reiterei, Geschütz und zum Heerwesen gehörenden Fuhrwerks genannt. Er heißt Reisemarsch, wenn die Truppen im Frieden oder auch im Kriege in solcher Entfernung vom Feinde von einem Orte zum andern ziehen, daß sie einem unerwarteten Angriffe nicht ausgesetzt sind, daher auch der Mannschaft zur Erleichterung gestattet wird, sich seitwärts auszubreiten, jedoch ohne daß ein Soldat das Glied oder noch weniger seine Abtheilung verlassen darf. Alle Stunden wird gewöhnlich eine Viertelstunde, aller 3–4 Stunden aber eine Stunde lang geruht, um den Leuten Zeit zur Befriedigung ihrer Bedürfnisse und zur Erholung zu geben. In größter Ordnung wird dagegen sowol zur Übung und bei den Dienstverrichtungen im Frieden, als auch wenn es im Kriege gilt, sich vor dem Feinde zu bewegen, der Manoeuvremarsch ausgeführt, indem dann die Truppen augenblicklich im Stande sein müssen, eine Schlachtordnung zu bilden. Hinsichtlich der Geschwindigkeit des Marsches wird er Parademarsch, der bei dem preuß. Fußvolk 75, beim sächs. 96 Schritt in der Minute fodert, geschwinder Marsch, in dem bei den Preußen 118, bei den Sachsen 125 Schritt, und der schnellste Sturmschritt genannt. Der Marsch selbst erfolgt jedesmal auf das Commando oder Signal »Marsch« und jeder Soldat tritt dabei mit dem linken Fuße zuerst an. – Marschbataillon heißt ein nur für die Dauer des Marsches aus Mannschaften verschiedener Regimenter, z.B. genesenen Kranken oder Verwundeten und Recruten gebildetes und mit den erfoderlichen Offizieren versehenes Bataillon, welches nach Ankunft an seinem Bestimmungsorte sofort wieder aufgelöst wird, und Marschroute der einer Abtheilung oder auch einzelnen Soldaten vorgeschriebene Weg, auf dem sie an einen bestimmten Ort gelangen sollen, sowie der Paß, in welchem derselbe zu ihrer Legitimation verzeichnet ist. – Märsche werden auch die Musikstücke genannt, welche bestimmt sind, von den Trommlern, Trompetern und überhaupt von der Musik der Truppen während des Marsches ausgeführt zu werden und zugleich das Zeitmaß der Schritte anzugeben. Auch gibt es Fest- und Krönungsmärsche, welche bei Krönungen und andern Feierlichkeiten, Trauermärsche, welche bei Leichenbegängnissen gespielt werden und die von dem Componisten in dem ihrer Bestimmung angemessenen Geiste verfaßt werden müssen.

Quelle:
Brockhaus Bilder-Conversations-Lexikon, Band 3. Leipzig 1839., S. 67.
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