Namen

[237] Namen (die) von Personen sind bei den christlichen Völkern jetzt theils Familien- und Geschlechtsnamen, theils Eigennamen, Tauf- und Vornamen, von denen die erstern unter gewöhnlichen Verhältnissen dem Kinde [237] gleich bei der Geburt zukommen, die andern erst bei der Taufe ertheilt werden, wie das schon in den ersten Zeiten des Christenthums geschah, indem man den Täuflingen besondere und meist Heiligennamen beilegte, welche sie nun vor (daher Vorname) ihren frühern Namen führten. Im Alterthume gab es mit geringen Ausnahmen bei den Griechen und Römern keine Geschlechts- oder Familiennamen, wie das z.B. noch bei Türken, Arabern und andern morgenländischen Völkern der Fall ist; in der Folge führte jedoch bei den Römern fast Jeder drei Namen: einen Vornamen und einen Geschlechts- und Familiennamen. Bei M. Tullius Cicero ist z.B. M., d.h. Marcus, der gewöhnlich abgekürzt geschriebene Vorname, und Tullius Name des Geschlechts, zu dem die Familie Cicero gehörte. Unter den Deutschen und den ihnen verwandten Völkern unterschied man in der frühesten Zeit gleichnamige Personen durch Hinzufügung des väterlichen Namens mit der Sylbe sohn, son und sen, woher die damit endigenden engl., dän. und deutschen Namen, wie Johnson, Hansen, Wilmsen und andere kommen, oder indem man Fitz, O' und Mac (s.d.) vorsetzte. Noch im 14. Jahrh. waren Geschlechtsnamen unter den bürgerlichen Classen selten und erst im 17. Jahrh. kamen sie bei ihnen in Deutschland allgemein in Gebrauch und wurden zum Theil von Gewerben, Heimat, persönlichen Eigenschaften, Ämtern u.s.w. hergenommen. Weit früher und schon im 12.–13. Jahrh. wurden beim Adel Geschlechtsnamen meist von den Ortschaften und Gegenden üblich, mit denen ein Familienhaupt belehnt wurde oder deren Besitzer es war, die aber auch von andern Umständen, wie z.B. bei Metternich (s.d.) herrührten.

Quelle:
Brockhaus Bilder-Conversations-Lexikon, Band 3. Leipzig 1839., S. 237-238.
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