Organ

[348] Organ Man versteht unter diesem aus der griech. Sprache hergenommenen Ausdrucke vorzugsweise solche Theile belebter oder belebt gewesener Körper des Thier- oder Pflanzenreichs, welche denselben äußerlich oder innerlich als Werkzeuge der Lebensthätigkeit dienen und für diesen Zweck unter sich in der innigsten Wechselwirkung stehen. So sind z.B. Blätter und Wurzeln an den Pflanzen, der Magen und die übrigen Eingeweide bei den thierischen Körpern Organe der Ernährung, unter einem organischen Fehler aber wird am thierischen und namentlich am menschlichen Körper die zuweilen vorkommende mangelhafte Ausbildung eines oder des andern Organs verstanden, welche die Lebensthätigkeit beeinträchtigt. Alle mit solchen Werkzeugen von Natur ausgestattete Körper oder Wesen heißen daher organische und ihre Zusammensetzung der Organismus oder die Organisation derselben, unter organischen Überresten aber werden mehr oder weniger erhaltene Theile ehemaliger organischer Wesen (z.B. Thiergebeine und Pflanzentheile) verstanden. Die höchste Stufe des organischen Lebens nimmt der Mensch ein, bei dem Freiheit und Vernunft des Willens sich damit verbinden. Dieselben Ausdrücke werden jedoch auch von menschlichen Werken und Anstalten gebraucht und man spricht z.B. vom Organismus oder von der Organisation eines Staates, eines Heers, einer Behörde und versteht darunter die Verfassung und die zur Erreichung bestimmter Zwecke berechneten Einrichtungen derselben. Einen Staat, ein Heer, eine Schule organisiren heißt daher die Verfassung und Verwaltung derselben anordnen. In der Bedeutung von Mittel und Werkzeug werden auch zuweilen Personen und Zeitschriften die Organe eines andern oder einer Regierung genannt, wenn von ihnen bekannt ist oder vermuthet wird, daß sie mündlich oder schriftlich auf besondere Veranlassung jener für die Zwecke derselben thätig sind.

Quelle:
Brockhaus Bilder-Conversations-Lexikon, Band 3. Leipzig 1839., S. 348-349.
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