Pascha

[422] Pascha, wofür zuweilen Bassa geschrieben wird, ist im osman. Reiche der Titel des Statthalters und militairischen Oberbefehlshabers einer Provinz, welche daher Paschalik heißt und den vornehmsten werden drei, den andern zwei Roßschweife vorgetragen. Ihre Ein- und Absetzung hängt vom Willen des Sultans ab, dem sie sonst in den Krieg folgen und einen bestimmten Theil der Einkünfte ihrer Provinz abliefern mußten, deren Verwaltung ihnen im Übrigen anheim gestellt war, worin jedoch der jetzt regierende Großherr ihre Willkür zu beschränken angefangen hat.

Quelle:
Brockhaus Bilder-Conversations-Lexikon, Band 3. Leipzig 1839., S. 422.
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