Augsburgische Konfession

[124] Augsburgische Konfession (lat. Confessĭo Augustāna), die wichtigste Bekenntnisschrift der luth. Kirche, das von Melanchthon lateinisch und deutsch ausgearbeitete, von den Protestanten auf dem Reichstage zu Augsburg 25. Juni 1530 dem Kaiser und Reich übergebene und mit der Unterschrift der prot. Reichsstände bekräftigte Glaubensbekenntnis, wonach die Mitglieder der evang.-prot. Kirche auch Augsburger Konfessionsverwandte genannt werden. Sie besteht aus 2. Teilen, 21 Glaubensartikeln und 7 Erklärungen gegen Mißbräuche der kath. Kirche und war ursprünglich nicht als feststehendes Symbol gedacht. In spätern Ausgaben änderte Melanchthon mehrfach, namentlich in der von 1540 zugunsten einer Vereinigung mit den Reformierten in der Abendmahlslehre; erst seit dem Religionsgespräch zu Weimar (1560) griff nach dem Vorgang des Flacius die luth. Orthodoxie auf die »unveränderte« (invariāta) A. K. als den allein gültigen Ausdruck ihres Glaubens zurück und erklärte dagegen die variāta für ungültig. Diese wie übrigens auch die invariata wurde dagegen auch von den deutschen Reformierten anerkannt, was die politisch wichtige Möglichkeit gab, auch sie im Westfäl. Frieden als Augsburgische Konfessionsverwandte zu behandeln. – Vgl. Kolde (Ausg. lat. und deutsch, 1896).

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 124.
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